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Denkmalschutz

Denkmalschutz wird wie folgt definiert:

"Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und so diese zumeist architektonisch ausgeführten Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt.

 

Denkmalschutz ist Teil des Kulturgutschutzes. Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege." (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Denkmalschutz)

Bezogen auf die historischen Hoheitssteine verstehen wir das als Anerkenntnis des Schutzbedürfnisses und des Willens der Erhaltung, weil über diese Denkmäler der Geschichte die Vergangenheit, die Kultur der Regionen und auch die regionale Architektur definiert wird. Grenzen haben schon immer markiert, wer die Vorgaben für die Art des Bauens machte. Während z.B. in Nürnberg der Sandstein vorherrscht ist es knapp 40 km entfernt in Ansbach der hohenzollersche Barock.

So bestimmen die Grenzsteine, die im Denkmalschutz weithin eine Randerscheinung darstellen, die Bereiche in denen ein bestimmter Baustil vorherrschend ist, die Verwendung bestimmter Materialien bevorzugt werden oder auch welche Farben an den Häusern Verwendung fanden.

So sind es die Hoheitssteine, welche die Bereiche eingrenzen, in denen bestimmte architektonische Stile zu finden sind.

Wir sehen hier die Notwendigkeit den Denkmalschutz, der vornehmlich auf die Architektur setzt, neu zu denken und mehr in seiner Gesamtheit, also ganzheitlich, wahrzunehmen. Die Bedeutung der historischen Hoheitssteine sehen wir im Bereich des behördlichen Denkmalschutzes unterrepräsentiert.

Das Denkmal Grenzstein ist nicht in einem einzelnen Grenzstein zu finden, sondern in der Gesamtheit einer Grenzsteinlinie und am historischen Setzungsort. Nur hier können diese Zeugen der Geschichte ihre Bedeutung voll entfalten.

Damit sie dies auch dauerhaft können, bedarf es neben ihrer Bestandssicherung am historischen Ort auch immer wieder der Renovierung, die aber derzeit vom Eigentümer, den Bundesländern, nicht wirklich geleistet wird. Hier sehen wir einen Widerspruch zu den Postulaten aus den Landesverfassungen, in denen der Denkmalschutz stets als Verfassungsziel definiert ist und damit den Erhalt der Denkmäler vorschreibt.

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Bild:

Landhegestein, der nach 400 Jahren mittig gespalten war. Er wurde durch eine Initiative der Siebener aus Windelsbach und Linden wieder hergestellt und steht nun unter Denkmalschutz.

Dieser Hegestein steht im Eigentum des Freistaates Bayern, was diesen auch für die Instandhaltung verantwortlich macht (vgl. Art. 4 BayDSchG).

In diesem Fall, wie auch in vielen anderen, wäre aber ohne diese private Initiative nichts passiert und der historische Stein wäre verloren....

Auf unsere Anfrage hin schreibt das Ministerium, dass der Verfall eines Hoheitssteins als dem Denkmal angedachte Erscheinungsform zugeschrieben und so jegliche Restaurierung ausgeschlossen sei.

Dies aber wiederum steht dem Denkmalschutz, also dem Erhalt letztlich entgegen. So gibt es noch viel zu tun...

Das schließlich ist auch ein Definitionspunkt für den oft ausgesprochenen Heimatbegriff.

In einem Land, das früher in viele Herrschaften zersplittert war, wie dem Mittleren Franken, gibt es zahlreiche Kulturen, die schon aus den ehemaligen Hoheitsgebieten entstanden sind.

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BILD: v.l.n.r.
Herr Dr. Karl Gattinger, Gebietsreferent für den Regierungsbezirk MIttelfranken beim Landesamt für Denkmalpflege,
Herr Jürgen C. Nickel, Dipl.Vww.FH, Projektleiter HISTORISCHE GRENZE beim Gesprächstermin zur Thematik des Denkmalschutzes von historischen Hoheitssteinen.
Die Veröffentlichung des Bildes erfolgt mit Genehmigung der Pressestelle des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege.

Der DENKMALSCHUTZ historischer Hoheitssteine ist eines unserer Hauptanliegen. Aus diesem Grund halten wir intensiven Kontakt mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und den dortigen Gebietsreferenten.

Für den Bereich des Mittleren Franken ist überwiegend zuständig


Herr Dr. Gattinger (siehe Bild) ► LINK ZU DEN KONTAKTDATEN

 

Durch unsere vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit können die für die Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Fragen erforderlichen Daten bereits während der Erforschung einer Grenzsteinlinie weitergegeben werden, so dass die Umsetzung einer denkmalschutzrechtlichen Entscheidung durch den Gebietsreferenten zeitnah ermöglicht wird.

DENKMALSCHUTZ ist sowohl im Freistaat Bayern als auch im Land Baden-Württemberg als Staatsziel definiert und hat Eingang in die jeweilige Verfassung gefunden.

Die Kenntnis über die Zuständigkeiten der verschiedenen Denkmalschutzbehörden stellt hierbei einen wesentlichen Punkt dar, um zu wissen, wann wer der richtige Ansprechpartner ist.

Die Kenntnis der rechtlichen Gegebenheiten tut hier ein Übriges...

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Schutz von historischen Hoheitssteinen

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Warum muss das Thema angesprochen werden?



HISTORISCHE HOHEITSSTEINE bezeugen unsere Geschichte, weil sie ehemalige Grenzen in der Landschaft markieren und so einen wertvollen Beitrag zur Geschichtsforschung leisten.

Alte Karten und Beschreibungen sind oft sehr ungenau oder in der heutigen Zeit nicht mehr verständlich. In einem Zeitalter, wo es kein GPS oder genaue Karten gegeben hat, wurden Grenzen in der Landschaft beschrieben. So mussten auch Grundstücksgrenzen herhalten, die dann mit dem damaligen Eigentümer in Bezug gesetzt worden sind. Beispiel: "Am Acker des Johann Meier sich die Gränze nach Mittag wendet..."

Wie soll man heute Besitzverhältnisse von vor bis zu 400 Jahren rekonstruieren? 

Durch die Geschichtsforschung erhalten wir einen Überblick, wie in damaliger Zeit die Grenzverläufe waren und wie damit regiert worden ist.

Hier sind die historischen Hoheitssteine am historischen Ort oft die letzten Zeugen, die einen Grenzverlauf eindeutig identifizieren können.

Durch mangelnde Aufklärung in dieser Thematik werden solche Steine immer noch zerstört, von ihrem Setzungsort genommen und ausgestellt oder dienen als Schmuck des Gartens...

Aus einem in seinem historischen Kontext stehendem Denkmal, das ein Hoheitsstein an seinem Setzungsort ist, wird in solchen Lapidarien ein künstlerisches Ausstellungsstück, das jeden Bezug zu seiner Geschichte verliert. Die Menschen sollten zum Denkmal geführt werden und nicht umgekehrt.

 

Zuständigkeiten...

Die historischen Hoheitssteine stehen im Regelfall im Eigentums des Staates auf dessen heutigem Territorium sie stehen.

Der Freistaat Bayern steht hier als Eigentümer in der Pflicht und der Verantwortung.

Lange Zeit war die Zuständigkeit nicht geklärt, was für die Hoheitssteine verheerende Folgen hatte. Sie wurden von den Grenzsteinlinien genommen, im Privatgarten gesetzt und es entstanden zu Hauf wilde Lapidarien.

Grundsätzlich sind im Freistaat Bayern für die Ausübung des staatlichen Eigentumsrechts an den Hoheitssteinen die UNTEREN DENKMALSCHUTZBEHÖRDEN zuständig. Mehr zur Zuständigkeit finden Sie in der Rubrik "Grenzsteinrecht".

Lapidarien oder
Wie schützen wir Hoheitssteine und machen sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich?

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Historische Hoheitssteine finden in der Bevölkerung ein hohes Interesse. Schon vor diesem Hintergrund bilden sich allenorts Lapidarien, um den Menschen die Grenzsteine zeigen zu können.

Der Grundgedanke ist durchaus nachvollziehbar, weil die Menschen nur sehr selten abseits jeglicher Wege durch das Dickicht steigen und die historischen Hoheitssteine in der Natur suchen. Wie sollten sie auch wissen, wo sie zu suchen haben?

Doch bedroht die einfache und unkontrollierte Entnahme von solchen Kleindenkmälern die Geschichtsforschung erheblich. An manchen Stellen ist sie durch diesen Umstand zum Erliegen gekommen.

Das öffentliche Interesse und die Bewahrung für die Geschichtsforschung können aber einen Kompromiss finden, wenn sich alle Beteiligten über gewisse Grundregeln einigen könnten.

  • Die Entnahme von historischen Hoheitssteinen muss gut geplant sein
    (warum? welcher Stein? ...)

  • Bei der Entnahme muss die nachhaltige Erkennbarkeit der Grenzlinie gewahrt bleiben.

  • Die Entnahmestelle ist genau zu dokumentieren (Geodaten)

  • Der geschichtliche Hintergrund ist zu beleuchten und im Lapidarium dann auch wiederzugeben.

  • Bloße Grenzsteinsammlungen als Platz, wo man alles Gefundene zusammenträgt, sollten vermieden werden.

  • Beachtung der Eigentumsrechte

  • Beachtung des Denkmalschutzes

Das Problem ist, dass es hier aktuell keinen speziellen Ansprechpartner gibt, der beratend und genehmigend tätig werden kann.

Der Weg des Projekts Historische Grenze

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WIR versuchen durch eine intensive historische Forschung und dem Finden und Registrieren möglichst vieler dieser historischen Hoheitssteine mindestens die historischen Positionen zu dokumentieren.

 

Mit der Zuführung zum Denkmalschutz versuchen wir deren Erhalt sicherzustellen.

Die Veröffentlichung unseres Sachstandes erfolgt über....

Mit dem durch HISTORISCHE GRENZE erstellten Angebot, den Kontakten in die Bevölkerung, zu Denkmalschutzbehörden, zur Presse, zu Feldgeschworenen und Bürgermeistern wird versucht ein breites Angebot an Wissen, Aufklärung und Freizeitangeboten zu erstellen, was letztlich die Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken und damit die "Zeugen der Vergangenheit", die historische Grenzsteine nun mal sind, so besser schützen zu können.

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