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  • Autorenbild☰ JÜRGEN C NICKEL

Ich erlöse Dich...


Zwei Menschen leben ein langes gemeinsames Leben in Liebe. Dann fordert das Alter seinen Tribut. Beide vereinbaren miteinander, dass sie sich gegenseitig helfen sterben zu können, wenn es gar nicht mehr geht... Als der Mann das Leiden seiner dementen Frau nicht mehr ertragen kann, gibt er ihr zunächst eine Tablette und erstickt sie dann. https://www.bild.de/regional/nuernberg/nuernberg-news/demente-frau-91-aus-liebe-erstickt-bewaehrungsstrafe-fuer-rentner-92-73899844.bild.html


Wie ist dieses Handeln zu bewerten? Ist das moralisch zu verurteilen? Hier trifft der Glaube, die Ethik und das deutsche Strafgesetz aufeinander. Aus diesem Grund ist es an der Zeit über dieses Thema zu sprechen....


STRAFRECHT


Im deutschen Strafrecht ist jede Art der vorsätzlichen Tötung eines Menschen strafbar. Diese Regelungen findet man in den §§ 211 und 212 StGB. Wer einen Menschen aus niederen Beweggründen tötet, der ist Mörder und wenn dieses Merkmal wegfällt, dann ein Totschläger.


Im vorliegenden Fall liegt also ein Totschlag vor. Das Gericht verurteilte milde und verhängte eine Bewährungsstrafe.


Der Suizid hat rechtlich einen anderen Stellenwert, denn dieser ist straffrei, was bedeutet, dass auch die Beihilfe zum Suizid straffrei ist.

Agiert der "Täter" also nicht eigenständig, sondern unterstützend, dann ist die Tat wohl eher als straffreie Beihilfe zu sehen.


Dies wird unterstützt durch die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, das in einem Urteil das Recht auf einen würdevollen und selbst bestimmten Tod bejaht.



So wurde auch das in § 217/ I StGB strafbewehrte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gekippt, weil es dem Suizidwilligen faktisch unmöglich gemacht wird entsprechende Hilfen für einen würdevollen Tod in Anspruch zu nehmen.


Dies ist ein erster großer Schritt gewesen.


Wir werden sehen, ob sich das deutsche Strafrecht diesem Erfordernis, aber auch dem Umstand, dass es ein humanitärer Akt sein kann einen Menschen von seinen Leiden zu erlösen, annimmt und es neue Regularien geben wird.


Dies hier ist aber keine Rechtsberatung, sondern nur der Ausfluss aus eigenem Studium einschlägiger Texte. Wenn Sie eine Rechtsberatung benötigen, dann wenden Sie sich zwingend an einen Rechtsanwalt.


ETHIK/ RELIGION


Wie weit geht das Verbot des 5. Gebots der Bibel? "Du sollst nicht töten?" Ist dieser Text ad absolutum zu setzen oder gibt es hier im Rahmen einer humanen Ethik Auslegungsbedarf? Christlich dogmatische Kleriker werden die Selbsttötung, die Hilfe zur Selbsttötung und natürlich auch die Tötung von Menschen verurteilen. Das haben sie immer getan und es sieht nicht so aus, als ob sich hier etwas ändert.


Selbsttötung, im Sinne des Wunsches nach einem würdevollen Tod inmitten einer unheilbaren Erkrankung, ist ein sehr schwieriges ethisches Thema.


Ist eine Selbsttötung zu rechtfertigen? Wann könnte man die Selbsttötung ethisch vertreten?

Mit der Klärung dieser Fragen wäre dann auch die Frage zu klären: Wann ist die "Tötung auf Verlangen" denkbar und wo liegen die Grenzen, wenn man einen geliebten Angehörigen von seinem Leid befreien will?


Das sind sehr schwierige Fragen, da es keine generellen Antworten geben kann. Woher soll man wissen, dass die Tötung aus Liebe erfolgt? Wie soll sich das in einem Regularium ausdrücken?


Es sollte der mit dem o.g. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes begonnene Weg weiter gegangen werden. Das würdevolle und selbst bestimmte Sterben bei unheilbaren Krankheiten bzw. im hohen Alter mit den einhergehenden Schwierigkeiten sollte in die Gesellschaft getragen und dort auch diskutiert werden. Der Tod gehört zum Leben, denn alles was geboren wird, muss irgendwann sterben. Das ist der Kreis des Lebens, dem wir alle unterworfen sind.


Diesen Tod würdevoll zu erleben und nicht erst nach langem Siechtum erscheint als ethisch befürwortbar, wenn damit nicht leichtfertig umgegangen wird. Das Leben hat seinen Wert und den sollte man nicht wegwerfen dürfen, weil es gerade so passt.


Hier muss auch jeder für sich selbst überlegen wie sich der eigene Wille bildet und welche Werte ihn tragen.








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